Rezeptgebührenbefreiung 2023

IQVIA-Studie zu Privatanteil und Rezeptgebührenbefreiung im Jahr 2023

Eine Studie von IQVIA Österreich zeigt, dass 30,8 % aller erstattungsfähigen Arzneimittelpackungen in Österreich im Jahr 2023 unter der Rezeptgebühr liegen und vom Patienten privat bezahlt werden. 41,5 % aller Arzneimittelpackungen auf Kassenrezept sind von der Rezeptgebühr befreit.

Für Arzneimittel, deren Krankenkassenpreis unterhalb der Rezeptgebühr liegt, stehen den Krankenkassen nur unvollständige Abrechnungsdaten zur Verfügung. IQVIA hat auf Basis der um Informationen zur Rezeptgebührenbefreiung einzelner Kaufakte erweiterten Verkaufsdaten („Sell-out-Daten“) der mehr als 590 Partnerapotheken (~ 40 % aller öffentlichen Apotheken) den aktuellen Status Quo analysiert.

30,8% der erstattungsfähigen Arzneimittelpackungen liegen unter der Rezeptgebühr und werden gleichzeitig im Jahr 2023 privat bezahlt

Der Krankenkassenpreis von 45,6 % aller erstattungsfähigen Arzneimittelpackungen berechnet am Absatz liegt unter der Rezeptgebühr. Zieht man davon den rezeptgebührenbefreiten Anteil von 14,8 % ab, liegt der Anteil privat bezahlter Arzneimittelpackungen unter der Rezeptgebühr bei 30,8 % vom gesamten erstattungsfähigen Markt.

Dies war jener Anteil an erstattungsfähigen Arzneimittelpackungen, der von den Apothekern überhaupt nicht mit den Krankenkassen verrechnet wurde und somit auch nicht in die Beurteilung einer Rezeptgebührenbefreiung des Patienten einfließt.

41,5 % aller Arzneimittelpackungen auf Kassenrezept sind im Jahr 2023 von Rezeptgebühr befreit

Von der Rezeptgebühr befreit sind zum Beispiel Ausgleichszulage-beziehende Pensionist:innen, Zivildiener:innen, Sozialhilfebezieher:innen oder Personen deren Einkommen unter einem definierten Richtsatz liegt. Ebenfalls von der Rezeptgebühr befreit sind Personen, die mehr als 2% ihres Nettoeinkommens für Arzneimittel ausgeben und mindestens 39 Rezeptgebühren im Jahr bezahlt haben.

Im Jahresdurchschnitt liegt der Anteil jener Arzneimittelpackungen, die auf Kassenrezept abgegeben wurden und von der Rezeptgebühr befreit waren, bei 41,5 %. Der Anteil aller Arzneimittelpackungen, die auf Kassenrezept von der Rezeptgebühr befreit abgeben wurden, steigt bis zum Jahresende 2023 auf 54,7 % an.

 

 

Für Fragen wenden Sie sich an:
Eva Schneebauer, Consultant

IQVIA Marktforschung GmbH
Stella-Klein-Löw-Weg 15, 1020 Wien
M: +43 (0) 664 8000 2329
E-Mail: eva.schneebauer@iqvia.com