IQVIA-Studie: Privatanteil & Rezeptgebührenbefreiung im Jahr 2019

 

IQVIA-Studie zu Privatanteil und Rezeptgebührenbefreiung im Jahr 2019

Eine Studie von IQVIA Österreich zeigt, dass 30,9 % aller erstattungsfähigen Arzneimittelpackungen in Österreich 2019 von Patienten privat bezahlt werden. 40,3 % aller Arzneimittelpackungen auf Kassenrezept sind von der Rezeptgebühr befreit.

Für Arzneimittel, deren Preis unterhalb der Rezeptgebühr liegt, stehen den Krankenkassen nur unvollständige Abrechnungsdaten zur Verfügung. IQVIA hat auf Basis der um Informationen zur Rezeptgebührenbefreiung einzelner Kaufakte erweiterten Verkaufsdaten („Sell-out-Daten“) der mehr als 500 Partnerapotheken (~36 % aller öffentlichen Apotheken) den aktuellen Status Quo analysiert.

30,9 % der erstattungsfähigen Arzneimittelpackungen werden 2019 privat bezahlt

Der Krankenkassenpreis von 44,6 % aller erstattungsfähigen Arzneimittelpackungen berechnet am Absatz liegt unter der Rezeptgebühr und wurde, falls der Patient nicht rezeptgebührenbefreit war, privat bezahlt. Zieht man davon den rezeptgebührenbefreiten Anteil von 13,7 % ab, liegt der Anteil privat bezahlter Arzneimittelpackungen bei 30,9 %.

Dies war jener Anteil an erstattungsfähigen Arzneimittelpackungen, der von den Apothekern überhaupt nicht mit den Krankenkassen verrechnet wurde und somit auch nicht in die Beurteilung einer Rezeptgebührenbefreiung des Patienten einfließt.

41,0 % aller Arzneimittelpackungen auf Kassenrezept sind 2019 von Rezeptgebühr befreit

Von der Rezeptgebühr befreit sind Ausgleichszulage-beziehende Pensionisten, Zivildiener, Mindest-sicherungsbezieher oder Personen, die mehr als 2 % ihres Nettoeinkommens für Arzneimittel ausgeben und mindestens 37 Rezeptgebühren im Jahr bezahlt haben.

Der Anteil aller Arzneimittelpackungen, die auf Kassenrezept von der Rezeptgebühr befreit abgeben wurden, steigt bis zum Jahresende auf über 50,0 % an. Im Jahresdurchschnitt liegt der Wert jener Arzneimittelpackungen, die von der Rezeptgebühr befreit waren bei 40,3 %.

Bewertet man das Jahr 2019 mit der Rezeptgebühr von 2020 (€ 6,30 anstatt € 6,10), würde sich der Anteil jener Arzneimittelpackungen, deren Krankenkassenpreis unter der Rezeptgebühr liegt, um weitere 5 % – auf 49,7 % – erhöhen.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Karin Komposch

IQVIA Marktforschung GmbH
Stella-Klein-Löw-Weg 15, Haus B, 5. Stock, A-1020 Wien
E-Mail: karin.komposch@iqvia.com