Privatanteil und Rezeptgebührenbefreiung 2022

Eine Studie von IQVIA Österreich zeigt, dass 31,5 % aller erstattungsfähigen Arzneimittelpackungen in Österreich im Jahr 2022 von Patienten privat bezahlt werden. 41,4 % aller Arzneimittelpackungen auf Kassenrezept sind von der Rezeptgebühr befreit.

Für Arzneimittel, deren Krankenkassenpreis unterhalb der Rezeptgebühr liegt, stehen den Krankenkassen nur unvollständige Abrechnungsdaten zur Verfügung. IQVIA hat auf Basis der um Informationen zur Rezeptgebührenbefreiung einzelner Kaufakte erweiterten Verkaufsdaten („Sell-out-Daten“) der mehr als 555 Partnerapotheken (~38 % aller öffentlichen Apotheken) den aktuellen Status Quo analysiert.

31,5 % der erstattungsfähigen Arzneimittelpackungen werden im Jahr 2022 privat bezahlt

Der Krankenkassenpreis von 45,8 % aller erstattungsfähigen Arzneimittelpackungen berechnet am Absatz liegt unter der Rezeptgebühr. Zieht man davon den rezeptgebührenbefreiten Anteil von 14,3 % ab, liegt der Anteil privat bezahlter Arzneimittelpackungen bei 31,5 %.

Dies war jener Anteil an erstattungsfähigen Arzneimittelpackungen, der von den Apothekern überhaupt nicht mit den Krankenkassen verrechnet wurde und somit auch nicht in die Beurteilung einer Rezeptgebührenbefreiung des Patienten einfließt.

41,4 % aller Arzneimittelpackungen auf Kassenrezept sind im Jahr 2022 von Rezeptgebühr befreit

Von der Rezeptgebühr befreit sind Ausgleichszulage-beziehende Pensionisten, Zivildiener, Mindestsicherungsbezieher oder Personen, die mehr als 2 % ihres Nettoeinkommens für Arzneimittel ausgeben und mindestens 37 Rezeptgebühren im Jahr bezahlt haben.

Im Jahresdurchschnitt liegt der Anteil jener Arzneimittelpackungen, die von der Rezeptgebühr befreit waren, bei 41,4 %. Der Anteil aller Arzneimittelpackungen, die auf Kassenrezept von der Rezeptgebühr befreit abgegeben wurden, steigt bis zum Jahresende 2022 auf 54,0 % an.

 

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Dr. Karin Komposch

IQVIA Marktforschung GmbH
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